Begutachtung im Familienrecht
Wir erstellen unabhängige und wissenschaftlich fundierte psychologische Gutachten in familienrechtlichen Verfahren mit dem Anspruch, eine tragfähige Grundlage für gerichtliche Entscheidungen zu schaffen.
Wir verstehen rechtspsychologische Begutachtung als eine objektive Entscheidungsgrundlage für Gerichte und Fachstellen, die eine differenzierte Betrachtung komplexer Familiendynamiken erfordert. Dabei steht das Kindeswohl als leitendes Kriterium im Zentrum.

Qualität
Die Sachverständigen in unserer Praxis haben einen Hochschulabschluss in Psychologie (M. Sc.) und verfügen über die Qualifizierung als FachpsychologIn für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) sowie langjährige Berufserfahrung.
Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch ein wissenschaftlich fundiertes Vorgehen, Transparenz, Neutralität und Nachvollziehbarkeit aus - dabei orientieren wir uns an aktuellen Standards, z. B. den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (2019). Regelmäßige Fortbildungen sowie die Teilnahme an Fachtagungen, Intervisionsgruppen und Supervisionssitzungen stellen laufend die hohe Qualität unserer Gutachten sicher.
Schwerpunkte
Meist werden psychologische Gutachten im Kontext der folgenden familienrechtlichen Verfahrensschwerpunkte in Auftrag gegeben.
Sorge- bzw. Umgangsrecht
Im Fokus stehen die Beurteilung der elterlichen Erziehungsfähigkeit mit Blick auf die Passung zwischen elterlichen Kompetenzen und kindlichen Anforderungen, die elterliche Kooperation und Konfliktbewältigung sowie die Bindungstoleranz.
Kindeswohlgefährdung
Zentral sind die Analyse von Risikofaktoren und Schutzmöglichkeiten sowie eine differenzierte Beurteilung der Gefährdungsprognose - im Kontext einer umfassenden Prüfung der Erziehungsfähigkeit, auch mit Blick auf die psychische Belastbarkeit von Eltern und Kindern sowie die Entstehung schützender bzw. risikobehafteter familiärer Dynamiken.
Rückführung nach Fremdunterbringung
Im Zentrum steht die Einschätzung der aktuellen Erziehungsbedingungen im Herkunftssystem unter Berücksichtigung der Veränderungsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern, der Stabilität des familiären Umfelds sowie der Bindungsbeziehungen des Kindes. Geprüft werden die Voraussetzungen für eine tragfähige Rückführung im Abgleich mit dem Kindeswohl und möglichen Risiken einer erneuten Gefährdung.

Was bedeutet eine Begutachtung?
Wenn es um das Sorgerecht, den Umgang mit Kindern oder eine fragliche Kindeswohlgefährdung geht, kann das Gericht ein rechtspsychologisches Gutachten in Auftrag geben. Ziel ist es, eine unabhängige und fachlich fundierte Grundlage für die gerichtliche Entscheidung zu schaffen – immer mit dem Blick auf das Wohl des Kindes.
Die Begutachtung basiert grundsätzlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die während der Begutachtung erhobenen Informationen unterliegen der Schweigepflicht - mit Ausnahme der Inhalte, die für die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung relevant sind.
Worum geht es in der Begutachtung?
Je nach Art des Gerichtsverfahrens stehen unterschiedliche Aspekte im Fokus. Generell geht es in einer Begutachtung jedoch darum, u.a. folgende Fragen zu klären:
• Wie versorgen, fördern und schützen die Eltern das Kind?
• Wie belastbar und stabil sind die Lebensumstände?
• Wie gelingt die Kommunikation zwischen den Eltern – auch in Konflikten?
• Hat das Kind besondere Bedarfe, ist es altersgerecht entwickelt?
• Welche Bindungen und Beziehungen hat das Kind zu Bezugspersonen?
• Welche Wünsche äußert das Kind?
• Gibt es Anzeichen dafür, dass das Wohl des Kindes gefährdet sein könnte?
Wie läuft eine Begutachtung ab?
Zu einer Begutachtung im Familienrecht gehören i.d.R. zunächst das Studium der Gerichtsakte, anschließend erfolgen Gespräche, ggf. testpsychologische Untersuchungen und Verhaltensbeobachtungen in den Praxisräumen oder im Rahmen von Hausbesuchen bzw. Umgangskontakten. Gegebenenfalls werden – mit Ihrem Einverständnis – Gespräche mit weiteren relevanten Personen geführt.
Sollten Sie sich vorbereiten?
Eine Begutachtung ist keine Prüfung, die man bestehen oder nicht bestehen kann, sondern eine umfassende Einschätzung der Situation. Im Mittelpunkt steht immer die Frage: Wie kann es dem Kind möglichst gut gehen? Uns ist bewusst, dass die Begutachtung für Sie eine Ausnahmesituation darstellt - Nervosität ist dabei völlig verständlich. Vorbereiten müssen Sie sich auf die Termine nicht. Falls Einsicht in bestimmte Unterlagen (z.B. Vorsorge-Hefte, Berichte von Fachkräften, Zeugnisse der Kinder usw.) erbeten wird, werden Sie im Vorfeld informiert.
Wichtig ist, dass Sie:
• offen und ehrlich Auskunft geben
• Sorgen und Bedenken mitteilen
• sich nicht scheuen, auch eigene Belastungen und Sorgen anzusprechen